Klasse B


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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Klasse B

Klasse BE

Klasse A

Klasse A2

Klasse A1

Klasse AM

Mofa
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