Klasse B

Mindestalter

  • 17 Jahre: siehe BF17
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
WEITERE FÜHRERSCHEINKLASSEN

Wir bilden außerdem in folgenden Führerscheinklassen aus:

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